Veranstaltung zur Agenda21 am 12.11.99 in Todendorf

Umweltschutz als Querschnittsaufgabe


Redebeitrag von Konrad Nabel, MdL 

Ich habe eigenmächtig als Titel meines Beitrags `Nachhaltigkeit als QuerschnittsaufgabeA gewählt und weigere mich, den Begriff Nachhaltigkeit nur deshalb nicht zu benutzen, weil andere ihm eine falsche Bedeutung geben. Eckart Kuhlwein hat davon gesprochen.

Umweltschutz ist kein Selbstzweck. Natur und Umwelt sind die Grundlage allen Lebens auf der Erde.

Aus diesem Grunde ist der Mensch verpflichtet, mit den Gütern der Natur und der Umwelt schonend umzugehen und eine lebensfähige und sich regenerierende Natur zu schützen und zu erhalten. Schleswig-Holstein wollen wir deshalb zu einer ökologischen Modellregion entwickeln. Vor diesem Hintergrund fühlt sich die SPD-Landtagsfraktion verpflichtet, sich für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen.

Und wir verstehen unter Nachhaltigkeit eine Entwicklung, in der die Bedürfnisse der heutigen Generation in einer Weise erfüllt werden, daß die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht gefährdet werden.

Wir setzen uns für eine vorsorgende Umweltpolitik ein, die in fast allen Fachressorts und Verwaltungsebenen präsent ist, und es ist im Umsetzung der Agenda 21 nötig, in alle anderen Politikbereiche den Gedanken der Nachhaltigkeit und der Zukunftsfähigkeit zu verankern.

Die Landesregierung hat für den notwendigen ökologischen Umbau der schleswig-holsteinischen Wirtschaft allein 1996 rund 93 Mio.DM Fördermittel zur Verfügung gestellt. Politik, Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten in der konzertierten Aktion `Ökotechnik/Ökowirtschaft - Chancen für Umwelt und Wirtschaft" eng zusammen.

In rund 600_Betrieben der Umweltschutzwirtschaft in Schleswig-Holstein sind rund 32.000 Menschen beschäftigt, davon rund 13.000 - das sind 1,2% aller Erwerbstätigen - in der Produktion von Umweltschutzgütern. Damit entfällt auf die schleswig-holsteinische Umweltwirtschaft ein doppelt so hoher Beschäftigtenanteil wie im Bundesgebiet. Der jährlich Umsatz von Umweltschutzgütern in Schleswig-Holstein wird auf rund 3,7 Mrd.DM geschätzt.

Ziel unser Landesabfallwirtschaftspolitik ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Das Abfallaufkommen in Schleswig-Holstein sowohl bei den Hausmüll- als auch bei den Industrieabfällen geht zurück. Die Anstrengungen beim Aufbau einer ökologisch orientierten Abfallwirtschaft im Lande tragen also erste Früchte. Gleichzeitig wollen wir die inzwischen durch die Bundesregierung `legalisierteA die Abfallbehandelung in Mechanisch-Biologischen Abfallanlagen (MBA) aufbauen. Wir lehnen den Ausbau der MVA weiter ab.

Unsere Prioritäten in der Abfallwirtschaft lauten nach wie vor: Vermeiden, Vermindern, Verwerten, umweltverträglich entsorgen._

Der rückläufige Trend um 8% bei Sondermüll ist auf die verstärkten Vermeidungs- und Verwertungsanstrengungen in der Wirtschaft, auch aufgrund der inzwischen durch das Verfassungsgericht als nicht verfassungskonform eingestuften Landesabfallabgabe, zurückzuführen. Nur durch eine bundesweite Abfallabgabe oder einen Altlastenfonds können die Millioneninvestitionen zur Sanierung von Altlasten weitergeführt werden.

Die aktuellen Probleme des Landes in der Abfallwirtschaft sind mit dem gegenwärtig begrenzten Strukturen der Kommunen nicht mehr lösbar, deshalb soll ein die kommunalen Grenzen übergreifendes Abfallmanagement eingeführt werden, um die vorhandenen Entsorgungsanlagen gleichzeitig umweltverträglich und kosteneffizient zu nutzen. Wir wünschen uns, daß die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften hierfür selber die organisatorisch-strukturellen Voraussetzungen schaffen.

Mit dem Abfallwirtschaftsprogramm, dem Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle, der die Grundlage für eine Neustrukturierung der kommunalen Abfallwirtschaft darstellt, und mit der Novelle des Landesabfallwirtschaftsgesetzes haben wir zukunftsfähige Grundlagen für die Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein vorgelegt.

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung werden im Bereich des Grundwasserschutzes verstärkt Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Neben den bislang bestehenden 19 Wasserschutzgebieten sind gegenwärtig für weitere rund 40 Wasserwerke Wasserschutzgebiete in Bearbeitung.

Schon kurzfristig können sich umweltfreundliche Verfahrenstechniken - für den Betrieb und für die Umwelt - bezahlt machen. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Förderung innerbetrieblicher Umwelt-Checks (Öko-Audit) insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch bei öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen, z.B. bei den Berufsschulen.

Wir setzen uns für einen konsequenten Bodenschutz ein, da der Boden das zentrale Umweltmedium für viele ökologische Prozesse ist und auch das menschliche Leben und die gesellschaftliche Entwicklung mit dem Zustand des Bodens verknüpft sind.

Die Umweltbildung ist eines der wichtigsten Standbeine für einen breiten gesellschaftlichen Konsens im Rahmen nachhaltiger Entwicklung. Schleswig-Holstein war eines der ersten Länder, die das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) unterstützt haben. Nachdem 1988 nur wenige Plätze zur Verfügung standen, haben wir dafür gesorgt, daß diese Zahl kontinuierlich angewachsen ist. Für den Haushalt 2000 haben wir beantragt, daß 70 Plätze aus regulären Haushaltsmitteln dauerhaft finanziert werden.

Unsere Akademie für Natur und Umwelt (ANU) in Neumünster leistet seit ihrer Gründung 1993 wichtige Vermittlungsarbeit in Kooperation mit Verwaltungen, zahlreichen Verbänden und Initiativen. Wir wollen -im Gegensatz zur Opposition - dieses wichtige Bindeglied zwischen hauptamtlichem und ehrenamtlichem Natur- und Umweltschutz dauerhaft erhalten.

Wir haben Ende 1998 für Schleswig-Holstein eine Lotterie für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit (Bingo) auf den Weg gebracht, die sehr gut bei der Bevölkerung ankommt und zugleich Mittel für Umwelt- und Entwicklungsprojekte (1999: über 1,5 Mio. DM Zweckerträge)

Dauerhaft umweltgerechte (nachhaltige) Entwicklung - Agenda 21

Zur dauerhaft umweltgerechten (nachhaltigen) Entwicklung - der Agenda 21 und ihren Forderungen - hat Eckart Kuhlwein schon einiges ausgeführt. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, daß wir durch unsere Politik und unser Programm seit 1988 zeigen, daß wir im Land Schleswig-Holstein dabei sind, die Agenda 21 umzusetzen.

Die querschnittsorientierte Umweltpolitik der SPD (und auch die Entwicklungszusammenarbeit) verfolgt schon seit Jahren diesen Ansatz.

Zur Umsetzung und Unterstützung kommunaler Maßnahmen hat die Landesregierung im März 1997 die Agenda21-Leitstelle für Schleswig-Holstein in der Akademie für Natur und Umwelt des Landes in Neumünster eingerichtet. Diese steht den interessierten Kommunen als beratende Einrichtung zur Verfügung.

Wir werden auch zukünftig die integrierten Schutzkonzepte, die vom konzeptionellen Ansatz her der Erarbeitung einer lokalen Agenda21 entsprechen, z.B. auf Föhr, unterstützen. Hierfür stehen 1998 rund 300.000 DM zur Verfügung.

Energienutzung der Zukunft und Klimaschutz

Zur Energiepolitik wird Fritz Wodarz sprechen. Ich will aber darauf hinweisen, daß auch hier ein erheblicher Beitrag zur Agenda 21 geleistet wird.

Unsere Energiepolitik basiert auf Energieeinsparung, rationeller Ausnutzung durch Kraft-Wärme-Kopplung und dem Ausbau erneuerbarer Energien wie Biomasse, Wind und Sonne. Unser Ziel ist und bleibt der Ausstieg aus der Atomenergie.

Die Energiepolitik ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Klimaschutzes. Wir setzen dafür neben Energiesparmaßnahmen auf Verkehrsvermeidung, den Aufbau regionaler Stoffkreisläufe zur Abfallverminderung, auf Neuwaldbildung und Förderung der ökologischen Landbaus als klimaverträgliche Landwirtschaft.

Die Kommunen haben hier - auch im Rahmen der lokalen Agenda21 - einen entscheidenden Einfluß.

Naturschutz - Für unsere Kinder und Enkel schützen wir Natur.

Mit 2,5% Naturschutzgebietsfläche gehört Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern unter den Flächenländern bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten. Gegenwärtig sind rund 39.000_ha Fläche Naturschutzgebiet.

Wir wollen integrierten Naturschutz auf der gesamten Fläche. Rückgang der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, Belastungen von Grundwasser, Flüssen, Seen und Meeren sind Argumente für dieses Ziel. Die SPD hat bereits 1990 den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens in der Landesverfassung verankert. Auf der Grundlage unseres modernen und zukunftsweisenden Landesnaturschutzgesetzes wollen wir den Arten- und Naturschutz auch im nächsten Jahratusend fortsetzen.

Unser Ziel bleibt es, auf 15% der Landesfläche dem Naturschutz Vorrang einzuräumen.

Im Rahmen unserer Verantwortung für das Naturerbe werden wir das europäische Natez besonderer Schutzgebiete (Natura 2000) weiter verwirklichen und damit unserer europäischen Verpflichtung nachkommen.

Das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein dient als Planungs- und Steuerungsinstrument des Naturschutzes, aber auch einer aktiven Mitgestaltung aller Bürger und Bürgerinnen für unsere natürliche Umwelt. Es ist ein wichtiger Baustein für einen ökologischen Umbau unserer Gesellschaft. Auch die Funktion der Landschaft als Wirtschafts- und Erholungsraum für den Menschen ist Gegenstand der Naturschutzplanung.

Das Land hat seit 1988 die Aufstellung von kommunalen Landschaftsplänen mit über 12_Mio. DM gefördert. Die Gemeinden erhalten auch zukünftig bis zu 50% Zuschüsse. Die neue Verordnung über Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung, die einheitliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Landschaftsplänen formuliert, ist seit Ende des letzten Jahres in Kraft.

Von den in Schleswig-Holstein heimischen 1.470 Pflanzenarten sind 652 gefährdet. Das sind 47,6%. Das Land fördert mit Artenhilfsprogrammen bestimmte Arten oder Artengruppen wie Seehunde, Fischotter, Kraniche, Fledermäuse und Orchideen. Noch wichtiger ist aber eine angepaßte Flächennutzung durch den

Wir haben die Einrichtung einer Integrierten Station zur Betreuung und Entwicklung des europäischen Großschutzgebietes Eider-Treene-Sorge in ökologischer und sozioökonomischer Hinsicht durchgesetzt. Die `Eider-Treene-Sorge-Niederung" ist ein hervorragendes Beispiel für den integrierten Naturschutz mit Erfolgen für Ökologie und Ökonomie.

Wir setzen uns nach einer fast dreijährigen Diskussion mit den Betroffenen und den Naturschutzverbänden und der Verabschiedung der Novelle des Nationalparkgesetzes für die Weiterentwicklung des Nationalparks schleswig-holsteinisches Wattenmeer und der Westküstenregion ein.