Ahrensburgs Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten

 Resolution zur Ortsvereinsversammlung am 17. Januar 2002

Der Verlauf der Diskussion - Unsere Argumente

Zur Situation der SPD nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und dem Bundesparteitag in Nürnberg

  zu I: Die Rolle Deutschlands in einer internationalen Friedenspolitik

24. Die Anschläge des 11. September erfüllen zweifelsfrei die Tatbestände des Terrorismus und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Das und ihre maßlose Brutalität legitimieren und erfordern die wirksame Verfolgung und Bestrafung der Täter, ihrer Helfer und ihrer Auftraggeber.

25. Polizei und Geheimdienste konnten viele und starke Indizien zusammentragen, die für die Urheberschaft der internationalen Organisation el Kaida unter Leitung bin Ladens sprechen. Doch diese Indizien wurden bis in die jüngste Vergangenheit hinein erst schrittweise gesammelt und enthalten bis heute keinen schlüssigen Beweis, wie er für einen rechtsstaatlichen Prozess gefordert würde. Auch Afghanistan gegenüber konnte der Beweis nicht erbracht werden.

26. Statt einer Polizeimaßnahme unter Leitung der UNO und eines Prozesses vor einem internationalen Strafgerichtshof, dessen Errichtung die USA nach wie vor verhindern, führten die USA einen Krieg nominell gegen el Kaida und die Taliban, de facto gegen das Land Afghanistan, das sie weitgehend zerstörten.

27. Dieser Krieg wurde jedoch von einer weltweiten sog. Allianz für den Frieden höchst unterschiedlicher Staaten geduldet und unterstützt, die in dem Terrornetzwerk der el Kaida zweifelsfrei die Urheber der Anschläge vom 11. September und zahlreicher weiterer Verbrechen sahen.

28. Der Sicherheitsrat der UNO gab dem Krieg einstimmig die völkerrechtliche Legitimation.

29. Trotzdem bleiben Zweifel an der Notwendigkeit, materiellen Rechtmäßigkeit und Angemessenheit dieses Krieges. Wir meinen, dass wesentliche Gründe für die Gewaltausbrüche, wie wir sie am 11. September erlebt haben, durch einen Krieg der USA nicht gelöst werden. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die Lösung der im Folgenden genannten, sozialen, politischen und ideologischen Ursachen durch einen Militäreinsatz in Vergessenheit gerät oder sogar unmöglich wird.

30. Armut als Nährboden für Gewalt: Not und Elend all zu vieler Menschen auf dieser Welt, Ausgrenzung und Marginalisierung, Perspektivlosigkeit und Verletzung der Menschenwürde sind nicht nur bestürzend und ungerecht, sondern bilden den Nährboden für Krisen, Konflikte und Gewalt. Über 1,2 Milliarden Menschen, das sind 20% der Weltbevölkerung, leben in extremer Armut, d.h. von weniger als einem Dollar pro Tag. Es sterben weltweit täglich 24.000 Menschen an Hunger!

31. Die Entwicklungsländer werden vielfach (z.B. durch die Agrarsubventionen der EU) von den westliche Märkten fern gehalten. Die Entwicklungsländer verlieren schließlich durch den Protektionismus der Industrieländer etwa so viel an Exporteinnahmen wie sie an öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit erhalten (rund 50 Milliarden US-Dollar, Heidemarie Wieczorek-Zeul). Nur wenn die Entwicklungsländer ihre Produkte auf dem Weltmarkt anbieten können, haben weitere Entschuldungsprogramme Sinn. Die sieben wichtigsten Industrieländer verfügen über 70% des weltweiten Bruttosozialprodukts, sie machen aber nur gut 10% der Weltbevölkerung aus!

32. Die politische Situation, der Schutz Andersdenkender oder ethnischer Minderheiten vor staatlicher Verfolgung, die Situation Andersgläubiger, von Frauen, der Respekt vor Menschenrechten allgemein ist in vielen armen Ländern unterentwickelt und erbärmlich. Es herrschen Korruption, Misswirtschaft und Gleichgültigkeit gegenüber der Not der Massen. Die Verbindung von Staat, Gesellschaft und Religion, von gekränktem Nationalismus und religiösem Fanatismus ist brisant. In vielen Fällen gibt es eine interessengeleitete Symbiose zwischen den herrschenden Eliten in der Dritten Welt, internationalen Konzernen und westlichen Regierungen, die auf Kosten der einheimischen Bevölkerung geht. Auch finden sich in den vergangenen Jahrzehnten Beispiele zuhauf, wo von westlichen Regierungen und Geheimdiensten demokratische Reformbestrebungen durch direkte oder indirekte Interventionen verhindert wurden.

33. Wir wollen jedoch die Gründe für genannten Missstände nicht nur in der westlichen Politik suchen, denn das Wohlstandsgefälle in der Welt ist nicht nur das Produkt der Politik des Westens. Hier prallen heute durch die Globalisierung auch unterschiedliche Lebensformen und Kulturen aufeinander, die früher weit voneinander entfernt waren und sich nicht in vergleichbarer Form miteinander verglichen.

34. Religiöse Konflikte und Kriege finden nicht nur zwischen dem Westen und der Dritten Welt statt, sondern auch innerhalb des Westens (z.B. Irland), an seinem Rand (Balkan) und innerhalb Asiens (z.B. Kaschmir) und Afrikas (Islam gegen Christentum).

Der Rassismus, früher ein Hauptkonfliktpotenzial zwischen dem Westen und dem Rest der Welt, erzeugt heute Auseinandersetzungen und Kriege fast nur noch innerhalb der Rassen (z.B. unter Afrikanern und Asiaten).

35. Und auch das internationale Verbrechen ist nicht nur die Antwort auf westliche Verantwortungslosigkeit. Religiöser Fundamentalismus und nationaler oder ethnischer Chauvinismus nutzen heute zwar die Vorbehalte gegenüber dem Westen und stacheln sie zum Teil bis zum Hass an. Aber die Brutalität des bin Laden-Netzwerks, der Drogenkartelle und der Bandenkriminalität, deren Geschäft Kinderpornografie, Prostitution, Diebstahl, Einbruch und Überfall sind, speist sich aus vielen Quellen und bestand und besteht auf allen Erdteilen auch unabhängig vom Gefälle zwischen der westlichen und dem Rest der Welt.

36. Wer jedoch Stellvertreterkriege finanziert und Bürgerkriegsparteien bewaffnet, muss sich nicht wundern, wenn sich diese Waffen am Ende gegen ihn selbst richten. Auch im aktuellen Fall des Afghanistankrieges gilt nach wie vor das Prinzip: der Feind meines Feindes ist mein Freund. Wieder werden Milizen und Militärmachthaber militärisch unterstützt, auch wenn dieser selbst an der Schwelle zum Krieg mit seinem Nachbarn steht oder jene sich in der Vergangenheit durch Unterdrückung und Grausamkeiten hervorgetan haben.

37. Zur Frage des Rüstungsexports nach Saudi Arabien z.B. schrieb die Zeit in ihrer Ausgabe 47/2001:

`Zwischen der Familie Bush und der Familie Osama bin Ladens bestehen alte Geschäftsbeziehungen. Beide Häuser trafen sich beim kometenhaft aufgestiegenen Rüstungslieferanten Carlyle Corporation. Vater Bush und der heutige Präsident erhielten von der Gesellschaft Bezüge als Berater beziehungsweise Filialdirektor. Die Saudi Binladen Group war zuletzt mit zwei Millionen Dollar an der Firma beteiligt.'

38. Weiter heißt es:

`Auch andere angesehene Mitglieder früherer US-Regierungen waren oder sind direkte oder indirekte Partner der Saudi Binladen Group. Ex-Außenminister James Baker gehörte zu den Beratern der Carlyle Corporation. Einer seiner Vorgänger, George P. Shultz, sitzt im Vorstand der Investmentgesellschaft Fremont Group, an der die Saudi Binladen Group ebenfalls einen Anteil hat. Viele der privaten Bankgeschäfte der Laden-Familie liefen über die Citigroup, an deren Spitze der angesehene frühere Finanzminister Robert Rubin steht.'

39. Und zum Schluss John P. O'Neill, Leiter des New Yorker FBI Büros für Terrorbekämpfung, zitiert in dem Buch Brisard und Dasquié Ben Laden: La Vérité Interdite:

`"Alle Antworten, alles, was wir brauchen, um bin Ladens Organisation zu enttarnen, ist in Saudi-Arabien zu finden", vertraute O'Neill dem Franzosen an. Doch das FBI habe keine freie Hand, um seine Nachforschungen über den Terror anzustellen. Das State Department mische sich ständig ein. Die USA, so O'Neills resignative Bilanz, sei nicht bereit, Saudi-Arabien wegen Osama bin Laden zur Rede zu stellen. Die Öldiplomatie beherrsche Amerikas Außenpolitik.'

40. Dieses Beispiel zeigt, wie die USA selbst durch doppelte Standards in ihrer Außenpolitik dem militanten Antiamerikanismus Vorschub leisten.

41. Einer der Hauptgründe für den islamistischen Terror liegt im ungelösten Palästinakonflikt. So lange es keinen Frieden zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn gibt, wird der Konflikt zwischen der westlichen und der moslemischen Welt schwelen. Der Mitchell-Plan mit seiner Forderung nach Waffenstillstand vor weiteren Friedensverhandlungen ist gescheitert, die Fronten sind verhärtet. Die Gewalt eskaliert und eine politische Lösung ist auf absehbare Zeit unmöglich.

42. Wir meinen, dass die vorgenannten Punkte eindrucksvoll zeigen, dass hier ein militärischer Einsatz keine Lösung bringt. Terrorismus stellt ja nur die spektakulärste Ausdrucksform politischer Gewalt dar und kann nur im Zusammenhang mit dieser bekämpft werden. Auch wenn viele Terroristen gerade nicht zu den ärmsten der Armen gehören, so instrumentalisieren sie doch die Armut und Verzweiflung vieler Menschen in der Dritten Welt für ihre Zwecke.

43. Gerade die Geschichte des Palästinakonfliktes mit den zuletzt sich häufenden Selbstmordanschlägen und auch die Serie von Attentaten, angefangen mit Lockerbie, dem ersten Anschlag auf das WTC, die Attentate auf die Botschaften in Kenia und Tansania, bis hin zu den apokalyptischen Angriffen auf New York und Washington zeigen, dass die Bereitschaft zu Gewalt auf der islamistischen Seite ungebrochen ist und sich ständig steigert. Diese Bereitschaft wird durch Gegengewalt nicht dauerhaft zu brechen sein, sondern im Gegenteil nur verschärft werden. Auch wenn Osama Bin Laden gefasst werden sollte und etliche weitere Kämpfer von al Quaida liquidiert werden: es werden sich Hunderte und Tausende bereit finden, um den Kampf mit immer grausameren Mitteln fortzuführen.

44. Mit dem Sturz des Taliban-Regimes ist lediglich ein sekundäres Problem gelöst, und (möglicherweise) ein zwanzig Jahre währender Bürgerkrieg beendet worden. Das primäre Ziel, den internationalen Terrorismus auszurotten, ist nicht erreicht worden.

  zu II: Die gesetzlichen Bestimmungen zu inneren Sicherheit
 

45. Es wird in den letzten Jahren ein zunehmendes Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung konstatiert. Diese Verunsicherung macht sich an wachsender Angst vor Kriminalität fest, ist zum Teil lediglich subjektiver Art, d.h. die Betroffenen sind nicht mehr oder weniger bedroht als früher, und wird bekanntermaßen von Populisten kräftig geschürt. Es haben sich aber objektiv die Quellen und Formen der Bedrohung unserer Sicherheit gewandelt, wie viele Bereiche unseres Lebens, so haben sich auch das Verbrechen und der Terror internationalisiert. Im Inland operierende Banden werden aus dem Ausland gesteuert. Und im Inland aufgebaute Netzwerke verüben Verbrechen in anderen Ländern, wie die Hamburger „Schläfer„ zeigen, die die Flugzeuge in das World Trade Center steuerten. Auch durch die Einwanderung von Menschen unter Missbrauch bestehender Zuzugs- und Aufenthaltsrechte gelangen Spannungen und Verbrechen in unser Land.

46. Daher sehen auch wir die Notwendigkeit, die Sicherheitsgesetze immer wieder zu überprüfen und sie ggf. den veränderten Bedingungen anzupassen. Dabei müssen jedoch Kriterien beachtet werden, wie sie z.B. die Humanistische Union aufgestellt hat:

Jede einzelne Maßnahme muss geeignet sein, dem vorgegebenen Zweck, hier der Terroristenabwehr, zu dienen.

Nachweislich stehen keine anderen Mittel zur Verfügung, die unsere Grundrechte nicht oder weniger verletzen.

Die staatlichen Maßnahmen greifen nicht unverhältnismäßig in die Rechte des/ der Einzelnen ein.

47. Hinsichtlich des verabschiedeten Gesetzesänderungen (Sicherheitspaket 2) schließen wir uns der Kritik vieler Datenschützer und Sachverständiger an. Die wesentlichen Punkte der Gesetzesänderungen sind:

48. Sicherheitsüberprüfungen: Personen, die in sicherheitsempfindlichen und lebenswichtigen Einrichtungen arbeiten, werden vom Geheimdienst überprüft. Der betroffene Personenkreis wird im Vergleich zum bisherigen Rechtszustand erheblich ausgeweitet. Welche Behörden und Betriebe dies betrifft, wird per Rechtsverordnung vom Bundesinnenminister festgelegt. Die gesetzliche Vorgabe dafür lautet: „Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung entstehen lassen würde."

Folge der Überprüfung kann sein: Faktisch nicht angreifbare arbeitsrechtliche Kündigungen - oder Nichteinstellung.

49. Bundeskriminalamt (BKA): Seine Kompetenzen werden deutlich ausgeweitet. Es kann „Daten zur Ergänzung vorhandener Sachverhalte" erheben.

Diese Formulierung kann (nach umstrittener Ansicht) das Tor zu verdachtsunabhängigen BKA-Ermittlungen öffnen.

Bundesgrenzschutz (BGS): In Flugzeugen dürfen Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste.

50. Geheimdienste: Sie dürfen bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikations-Dienstleistern jederzeit Daten abfragen und Auskünfte einholen, „im Einzelfall", wie es in der letzten Gesetzesfassung heißt.

Diese Befugnisse, die auch weiterhin keiner Kontrolle durch die Justiz, sondern nur einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind, werden auch den Landesämtern für Verfassungsschutz eingeräumt. Wenn Geheimdienstler sich in Privatwohnungen begeben, darf, zu ihrem Schutz, dort der Lausch- und Spähangriff praktiziert werden.

51. Asylverfahren: Die Stimme des Ausländers darf aufgezeichnet und gespeichert werden - zur Feststellung, wo er herkommt, wie es heißt. Ausweisungsgründe werden ausgeweitet. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. Die Daten dürfen unter bestimmten Einschränkungen an ausländische Stellen weitergegeben werden.

52. Ausländergesetz: Die Gründe für die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung werden erweitert. Versagungsgrund ist künftig auch die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der deutschen Sicherheit. Ein Versagungsgrund besteht weiter dann, wenn „Tatsachen belegen", dass der Ausländer eine terroristische Vereinigung unterstützt. Die Tatsachen stellt die Behörde fest. Auch die Ausweisungsgründe werden erweitert.

53. Ausländerzentralregister: Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Es soll auch die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden; die Angabe ist jedoch freiwillig. Eine Speicherung der ethnischen Zugehörigkeit entfällt.

54. Pass/Personalausweis: Sie dürfen „neben Lichtbild und Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten".

Diese Merkmale dürfen verschlüsselt werden - das heißt, der Ausweisinhaber kann selbst nicht feststellen, welche Angaben auf dem Ausweis stehen. Ein Bundesgesetz soll Näheres regeln. Eine bundesweite Zentraldatei über diese Merkmale wird nicht eingerichtet

55. Vereinsgesetz: Die Verbotsgründe für Ausländervereine werden erweitert: Sie können unter anderem verboten werden, wenn „ihr Zweck oder ihre Tätigkeit die politische Willensbildung oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet".

56. Handy-Erkennung: Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher wird rechtlich geregelt.

Mit dieser Technik können Kennung und Standort eines Handys ermittelt werden. Dabei werden auch Mobiltelefone im Umkreis erfasst. Für Daten unbeteiligter Dritter besteht ein absolutes Verwendungsverbot. Diese Daten müssen gelöscht werden.

57. Wir meinen, dass die verabschiedeten Gesetzesänderungen den o.a. angeführten Kriterien für ihre Berechtigung nicht ausreichend entsprechen.Es ist schon wiederholt festgestellt worden, dass die zu erwartenden Änderungen im Passgesetz als Maßnahme gegen den internationalen Terrorismus untauglich sind, denn ausländische Terroristen sind auf deutsche Pässe nicht angewiesen, und bis alle deutschen Pässe umgestellt sein werden, werden Jahre ins Land gehen. 

58. Wir erinnern daran, dass Otto Schily 1978 zur hohen Zeit der Terrorismusangst als Erstunterzeichner das Manifest der Humanistischen Union „Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats" unterschrieben hat. Darin heißt es: „Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung. Es gilt das Wort Benjamin Franklins, eines der Gründerväter der Vereinigten Staaten:

`Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.'"

  zu III: Die politischen Methoden der SPD in der Bundesregierung
 

59. Viele Genossen und Symphatisanten der SPD stehen der Politik der Bundesregierung seit dem 11. September skeptisch bis ablehnend gegenüber. Mehr als ein Drittel unter den SPD-Wählern sagt Nein zu einer Beteiligung Deutschlands an Kriegseinsätzen, laut Gernot Erler äußerte sich die Hälfte der Genossen in Briefen etc., die ihn vor der Bundestagsabstimmung am 16. November erreichten, ablehnend.

Die Argumente der kontroversen Auseinandersetzung sind einerseits:

60. Abgeordnete und Regierungsmitglieder werden zwar von Parteien benannt, sind im Amt dann aber dem ganzen Land verantwortlich. Außerdem müssen sie auf Mehrheiten bei Wahlen zum Erhalt der Regierungsverantwor-tung achten; das geht weit über die Mitglieder der Partei hinaus.

61. In unserer komplizierten und schnelllebigen Zeit müssen politische Beschlüsse in komplexen Zusammenhängen oft vergleichsweise kurzfristig gefasst werden. So war z.B. nach dem 11. September eine monate- oder jahrelange Diskussion, ob und wie wir uns an der Verfolgung bin Ladens beteiligen und wie wir künftig „Schläfer„ in unserem Land besser vermeiden, gar nicht möglich. Wir haben aus guten Gründen eine repräsentative und keine plebiszitäre Demokratie.

62. Die Bundesregierung musste also schnell und möglichst eindeutig handeln. Sie ist damit ihrer Verantwortung gerecht geworden. Aber sie muss ihre Entscheidungen vor dem Land, ihren Wählern und den Mitgliedern ihrer Partei rechtfertigen. Wenn sie unter dem Eindruck dieser Diskussion ihre Entscheidungen nachträglich modifiziert und die Diskussionsergebnisse in nachfolgende Entscheidungen einbezieht, dann ist das kein Eingeständnis eines Versagens, sondern ein Lernprozess, der einer Demokratie gut ansteht.

63. Dabei ist deutlich geworden, dass nach Meinung der Mitglieder der Partei wir uns an der Verfolgung der Attentäter des 11. September beteiligen mussten. Der Terror war durch nichts zu rechtfertigen und richtete sich auch gegen uns als Teil der westlichen Welt. Und durch unsere Beteiligung hatten und haben wir auch die Möglichkeit, auf das Verfahren im Sinne unserer Werte und Interessen Einfluss zu nehmen.

64. Das ist allerdings auch dringend erforderlich. Denn der Feldzug in Afghanistan trägt deutliche Kennzeichen einer Überreaktion und an weiteren Kriegen gegen andere, den USA verdächtige Länder dürfen wir uns keinesfalls beteiligen. Und in der inneren Sicherheits- und Einwanderungspolitik muss bei allen Einschränkungen der Freiheitsrechte die Balance zwischen Nutzen und Schaden sehr sorgfältig gewahrt werden.

Andererseits

65. Die SPD hat ihre Parlaments- und Regierungsmitglieder mit dem Auftrag entsandt, Politik auf der Basis sozialdemokratischer Werte zu machen. An der Formulierung dieser Politik will die Partei auch zumindest in wesentlichen Fragen beteiligt bleiben.

66. Die vom Parteivorsitzenden und Bundeskanzler als einsamer Beschluss verkündete „uneingeschränkte Solidarität„ mit den Amerikanern nach den Anschlägen des 11. September hat in der Partei zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit gehabt. Der Eiertanz späterer Einschränkungen in Richtung auf eine kritische Solidarität wäre vermeidbar gewesen.

67. Auch der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan hat in der Partei keine Mehrheit. Seine politische und moralische Berechtigung ist mehr als zweifelhaft. Die Vergewaltigung kritischer Abgeordneter durch die Verknüpfung mit der Vertrauensfrage im Bundestag ist moralisch nicht zu rechtfertigen. Sie hat viele Genossen vor den Kopf gestoßen, die tatsächlichen Verhältnisse im Bundestag auf den Kopf gestellt und auf eine autoritäre Weise eine gründliche und notwendige Auseinandersetzung über die künftige Rolle Deutschlands in der Welt unterdrückt.

68. Durch die Einschränkung der Freiheitsrechte im Inneren sind alle Bürger stark betroffen. Vielleicht hätten sie sich ja von der Notwendigkeit überzeugen lassen. Aber dazu hätte es vor dem Beschluss der Diskussion in der Partei bedurft. So hat die Regierung alle gegen sich und die neuen Vorschriften aufgebracht.

69. Das Gleiche gilt für die geplanten Einschränkungen der Einwanderung. Wir können uns als Teil der westlichen Welt der Mitschuld an der Not anderer Länder nicht entziehen und müssen zu unserer moralischen Pflicht gegenüber Verfolgten stehen.

70. Schon nach der Abstimmung über den Mazedonieneinsatz der Bundeswehr und den angedrohten Konsequenzen für abweichendes Abstimmungsverhalten im Bundestag hat der Ortsverein folgenden Beschluss u.a. an den Generalsekretär der Partei gerichtet:

71. Der Ortsverein Ahrensburg stellt sich mit diesem Beschluss hinter das Recht sozialdemokratischer Abgeordneter des Bundestags, abweichend von der Vorgabe der Fraktionsführung abzustimmen, wenn dies als Konsequenz ihrer politischen Einsicht oder ihres Gewissens von ihnen für notwendig erachtet wird. Eine Maßregelung durch Fraktionsvorstand, Parteivorstand oder Generalsekretär lehnen wir ab. Wir gehen davon aus, dass sozialdemokratische Mandatsträger sich vor der Gliederung der Partei, die ihnen die Kandidatur ermöglichte, und vor den Wählern ihres Wahlkreises verantworten.

 
zur Resolution
Inhalt

  

zu I. Die Rolle Deutsch- lands in einer interna- tionalen Friedenspolitik

 

zu II: Die gesetzlichen Bestimmungen zu inneren Sicherheit

 

zu III: Die politischen Methoden der SPD in der Bundesregierung