| vorgelegt zur
Jahreshauptversammlung am 27. März 2002 |
|
Nr. |
gültige Satzung |
Änderungsantrag |
|
1. |
|
In der Satzung werden alle Positionen
geschlechtsneutral formuliert. |
|
|
§ 5 Einberufung und Tagung |
|
|
2. |
5.1 Die Ortsvereinsversammlung ist vom
Ortsvereinsvorstand mindestens 10 mal im Jahr, möglichst in jedem
Kalendermonat, einzuberufen. Sie ist vor jedem Kreisparteitag und
jeder Wahlkreisversammlung einzuberufen, sowie dann, wenn mindestens
50 Mitglieder sie beim Ortsvereinsvorstand beantragen. |
5.1 Die Ortsvereinsversammlung ist vom
Ortsvereinsvorstand mindestens 6 mal im Jahr, jedoch mindestens 1
x im Quartal, einzuberufen. Sie ist vor jedem Kreisparteitag und
jeder Wahlkreisversammlung einzuberufen, sowie dann, wenn mindestens
40 Mitglieder sie beim Ortsvereinsvorstand beantragen. |
|
3. |
5.2 Die Einberufung hat unter Angabe der
vorläufigen Tagesordnung in der Regel sieben, mindestens aber 3
Tage vorher schriftlich an alle Mitglieder zu erfolgen. Die
Ortsvereinsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine dreiköpfige
Versammlungsleitung, von der mindestens ein Mitglied weder
Funktions- noch Mandatsträger auf Ortsvereinsebene sein darf. Die
Ortsvereinsversammlung beschließt die Tagesordnung. Die Eröffnung
der Versammlung erfolgt durch ein Mitglied des
Ortsvereinsvorstandes. |
5.2 Die Einberufung hat unter Angabe der
vorläufigen Tagesordnung in der Regel sieben, mindestens aber 3
Tage vorher schriftlich an alle Mitglieder zu erfolgen. Die
Ortsvereinsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine
Versammlungsleitung , von der mindestens ein Mitglied weder
Funktions- noch Mandatsträger auf Ortsvereinsebene sein darf. Die
Ortsvereinsversammlung beschließt die Tagesordnung. Die Eröffnung
der Versammlung erfolgt durch ein Mitglied des
Ortsvereinsvorstandes. |
|
4. |
5.3 Die Ortsvereinsversammlung ist beschlußfähig,
wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und solange die Hälfte der
in der Teilnehmerliste eingetragenen Mitglieder anwesend ist. Die
Beschlußfähigkeit wird auf Antrag festgestellt. |
5.3 Die Ortsvereinsversammlung ist beschlussfähig,
wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und solange 10%
(alternativ: 25%) der in der Teilnehmerliste eingetragenen
Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag
festgestellt. |
|
5. |
5.4 Über die Ortsvereinsversammlung ist ein
Protokoll zu führen, das mindestens die Teilnehmerliste, die
Tagesordnung, die gefaßten Beschlüsse in Wortlaut und die
Abstimmungsergebnisse enthält. Die Protokolle sind beim
Vorsitzenden aufzubewahren und bei Neuwahlen zu übergeben. Die
Beschlüsse der Ortsvereinsversammlung sind in einem gesonderten
Beschlußbuch zu sammeln. |
5.4 Über die Ortsvereinsversammlung ist ein
Protokoll zu führen, das mindestens die Teilnehmerliste, die
Tagesordnung, die gefaßten Beschlüsse in Wortlaut und die
Abstimmungsergebnisse enthält. Die Protokolle sind beim
Vorsitzenden aufzubewahren und bei Neuwahlen zu übergeben.
(Letzten Satz streichen) |
|
 |
§ 8 Zusammensetzung und Stellung |
|
|
6.
7. |
8.1 Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
8.1.1 dem Ortsvereinsvorsitzenden
8.1.2 dem Ersten Stellvertreter, der für
Organisation, und dem Zweiten Stellvertreter, der für die
Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.
8.1.3 dem Schriftführer
8.1.4 dem Kassierer und dem stellvertretenden
Kassierer
8.1.5 weiteren Beisitzern |
8.1 Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
8.1.1 der oder dem Vorsitzenden
8.1.2 der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden
8.1.3 der Schriftführerin oder dem Schriftführer
8.1.4 der Kassiererin oder dem Kassierer
8.1.5 weiteren Beisitzerinnen oder Beisitzern |
|
|
8.2 Der Ortsvereinsvorstand ist nur der
Ortsvereinsversammlung verantwortlich. ... |
(Unverändert) |
|
8.
|
8.3 Der Ortsvereinsvorstand wird auf die Dauer eines
Jahres gewählt.
Neuwahlen finden auf einer im ersten Quartal
stattfindenden Ortsvereinsversammlung statt. |
8.3 Der Ortsvereinsvorstand wird auf die Dauer
von zwei Jahren gewählt. Dabei werden die Positionen nach
8.1.1 und 8.1.3 sowie die Positionen nach 8.1.2 und 8.1.4 jeweils
gemeinsam alternierend gewählt.
Neuwahlen finden auf einer im ersten Quartal
stattfindenden Ortsvereinsversammlung statt. |
 |
|
|