Anträge zur Änderung der Satzung

vorgelegt zur Jahreshauptversammlung am 27. März 2002

Nr.

gültige Satzung

Änderungsantrag

1.

In der Satzung werden alle Positionen geschlechtsneutral formuliert.

 

§ 5 Einberufung und Tagung

 

2.

5.1 Die Ortsvereinsversammlung ist vom Ortsvereinsvorstand mindestens 10 mal im Jahr, möglichst in jedem Kalendermonat, einzuberufen. Sie ist vor jedem Kreisparteitag und jeder Wahlkreisversammlung einzuberufen, sowie dann, wenn mindestens 50 Mitglieder sie beim Ortsvereinsvorstand beantragen.

5.1 Die Ortsvereinsversammlung ist vom Ortsvereinsvorstand mindestens 6 mal im Jahr, jedoch mindestens 1 x im Quartal, einzuberufen. Sie ist vor jedem Kreisparteitag und jeder Wahlkreisversammlung einzuberufen, sowie dann, wenn mindestens 40 Mitglieder sie beim Ortsvereinsvorstand beantragen.

3.

5.2 Die Einberufung hat unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung in der Regel sieben, mindestens aber 3 Tage vorher schriftlich an alle Mitglieder zu erfolgen. Die Ortsvereinsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine dreiköpfige Versammlungsleitung, von der mindestens ein Mitglied weder Funktions- noch Mandatsträger auf Ortsvereinsebene sein darf. Die Ortsvereinsversammlung beschließt die Tagesordnung. Die Eröffnung der Versammlung erfolgt durch ein Mitglied des Ortsvereinsvorstandes.

5.2 Die Einberufung hat unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung in der Regel sieben, mindestens aber 3 Tage vorher schriftlich an alle Mitglieder zu erfolgen. Die Ortsvereinsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung , von der mindestens ein Mitglied weder Funktions- noch Mandatsträger auf Ortsvereinsebene sein darf. Die Ortsvereinsversammlung beschließt die Tagesordnung. Die Eröffnung der Versammlung erfolgt durch ein Mitglied des Ortsvereinsvorstandes.

4.

5.3 Die Ortsvereinsversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und solange die Hälfte der in der Teilnehmerliste eingetragenen Mitglieder anwesend ist. Die Beschlußfähigkeit wird auf Antrag festgestellt.

5.3 Die Ortsvereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und solange 10% (alternativ: 25%) der in der Teilnehmerliste eingetragenen Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag festgestellt.

5.

5.4 Über die Ortsvereinsversammlung ist ein Protokoll zu führen, das mindestens die Teilnehmerliste, die Tagesordnung, die gefaßten Beschlüsse in Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse enthält. Die Protokolle sind beim Vorsitzenden aufzubewahren und bei Neuwahlen zu übergeben. Die Beschlüsse der Ortsvereinsversammlung sind in einem gesonderten Beschlußbuch zu sammeln.

5.4 Über die Ortsvereinsversammlung ist ein Protokoll zu führen, das mindestens die Teilnehmerliste, die Tagesordnung, die gefaßten Beschlüsse in Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse enthält. Die Protokolle sind beim Vorsitzenden aufzubewahren und bei Neuwahlen zu übergeben.

(Letzten Satz streichen)

 

§ 8 Zusammensetzung und Stellung

 

 

 

6.

 

 

7.

8.1 Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:

8.1.1 dem Ortsvereinsvorsitzenden

8.1.2 dem Ersten Stellvertreter, der für Organisation, und dem Zweiten Stellvertreter, der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.

8.1.3 dem Schriftführer

8.1.4 dem Kassierer und dem stellvertretenden Kassierer

8.1.5 weiteren Beisitzern

8.1 Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:

8.1.1 der oder dem Vorsitzenden

8.1.2 der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden

8.1.3 der Schriftführerin oder dem Schriftführer

8.1.4 der Kassiererin oder dem Kassierer

8.1.5 weiteren Beisitzerinnen oder Beisitzern

 

 

8.2 Der Ortsvereinsvorstand ist nur der Ortsvereinsversammlung verantwortlich. ...

(Unverändert)

8.

 

8.3 Der Ortsvereinsvorstand wird auf die Dauer eines Jahres gewählt.

Neuwahlen finden auf einer im ersten Quartal stattfindenden Ortsvereinsversammlung statt.

8.3 Der Ortsvereinsvorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dabei werden die Positionen nach 8.1.1 und 8.1.3 sowie die Positionen nach 8.1.2 und 8.1.4 jeweils gemeinsam alternierend gewählt.

Neuwahlen finden auf einer im ersten Quartal stattfindenden Ortsvereinsversammlung statt.